Ostsee · Schleswig-Holstein

Hundestrand Timmendorfer Strand

Heute gilt die Saisonregel in Timmendorfer Strand, noch bis zum 30. September. Hier steht, wo der Hund ans Wasser darf und was die Gemeinde vorschreibt, mit Quelle und Prüfdatum.

SaisonregelHunderegel heutebis 30. September
17,6 °CWasserTimmendorfer Strand
22 °CLuft heuteSonnenuntergang 19:36
2Hundestrände laut Gemeinde3 in OpenStreetMap

Heute, 15. September

Darf mein Hund heute an den Strand?

Heute gilt die Saisonregel. Hunde dürfen nur an die zwei ausgewiesenen Hundestrände: Strandzugang Nr. 3 in Timmendorfer Strand und Strandzugang Nr. 54 in Niendorf/Ostsee. Laut Satzung ist der Kurstrand sonst verboten.

Ab dem 1. Oktober gilt: Vom 1. Oktober bis 31. März sind alle Strände für Hunde freigegeben (Tourismusseite).

Stand der Regeln: geprüft am 14.09.2026, Quellen unten. Was vor Ort am Strandzugang ausgeschildert ist, geht vor.

Die Regeln

So regelt Timmendorfer Strand Hunde am Strand

Hundestrände

Wo der Hund ans Wasser darf

AbschnittLageZeitraum und Leine
Hundestrand Timmendorfer Strand (Strandkorbvermietung Axel Sommer)Strandzugang Nr. 3 (bei der Strandkorbvermietung Axel Sommer); Tourismusseite: „Drei Minuten vom Kammerwald entfernt, nahe der Ostseetherme“ganzjährig · unangeleint erlaubt (Gemeinde-Pressemitteilung 2020)
Hundestrand Niendorf/Ostsee (Strandkorbvermietung Klaus Häberle)Strandzugang Nr. 54 (bei der Strandkorbvermietung Klaus Häberle); Tourismusseite: „Nur wenige Minuten vom Niendorfer Hafen entfernt und in unmittelbarer Nähe zur Kurpromenade sowie dem Park „An der Acht““ganzjährig · unangeleint erlaubt (Gemeinde-Pressemitteilung 2020)

Wasser heute

Strände in Timmendorfer Strand

Die amtlich beprobten Badestellen im Ort, mit Wassertemperatur und Bewertung der letzten Probe.

Karte

In OpenStreetMap verzeichnet

3 Stellen mit Hund im Umkreis. Die Karte ist eine zweite Quelle neben der Gemeinde, keine amtliche.

In der Nähe

Hundestrände in den Nachbarorten

Quelle

Woher die Regeln stammen

„Hunde dürfen an den Kurstrand mit Ausnahme der dafür gesondert ausgewiesenen Flächen nicht mitgebracht werden. Im Kurgebiet sind sie an der Leine zu führen“Gemeinde Timmendorfer Strand

Die Regeln stammen aus Satzung und Seiten der Gemeinde, geprüft am 14.09.2026. Satzungen ändern sich meist zum Jahreswechsel; die Seite prüft sie jährlich neu.

Was die Quellen nicht eindeutig sagen

1) Widerspruch beim Saisonbeginn: Die Satzung von 2009 gilt für das Strandgebiet „vom 01. Mai bis 30. September“. Gemeinde (Pressemitteilung 2020) und Tourismusseite (2025/2026) nennen dagegen 1. April bis 30. September. Im April kann das Landesrecht die Grundlage sein: § 32 Abs. 2 LNatSchG SH verbietet Hunde vom 1.4. bis 31.10. an Strandabschnitten mit erkennbar regem Badebetrieb, soweit die Gemeinde nichts anderes bestimmt. Die Freigabe ab 1. Oktober steht nicht in der Satzung, nur auf Gemeinde- und Tourismusseiten. 2) Die Nummern der Strandzugänge (3 und 54) stehen nur in der Pressemitteilung von 2020. Für 2026 gibt es nur Beschreibungen in Worten. Der Hunde-Knigge von 2021 („ca. 800 m nördlich vom Timmendorfer Ortszentrum“ bzw. „ca. 200 Meter links vom Niendorfer Hafen“) ist die neueste Fassung online. 3) Die Satzung verweist noch auf das inzwischen ersetzte Gefahrhundegesetz. 4) Keine amtlichen Koordinaten gefunden. 5) Die Kurabgabesatzung enthält keine Regelung für Hunde.

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Woher die Angaben stammen