Ostsee · Schleswig-Holstein

Hundestrand Grömitz

Heute gilt die Saisonregel in Grömitz, noch bis zum 31. Oktober. Hier steht, wo der Hund ans Wasser darf und was die Gemeinde vorschreibt, mit Quelle und Prüfdatum.

SaisonregelHunderegel heutebis 31. Oktober
20,0 °CWasserGrömitz
22 °CLuft heuteSonnenuntergang 19:36
2Hundestrände laut Gemeinde2 in OpenStreetMap

Heute, 15. September

Darf mein Hund heute an den Strand?

Heute gilt die Saisonregel. Am Badestrand (von der Yachthafenmole bis 350 m vor der Gemeindegrenze Kellenhusen) dürfen Hunde nur auf die ausgewiesenen Flächen. Laut Tourismus-Service sind das die Hundestrände am Nordstrand (Höhe Milloncino) und am Lensterstrand.

Ab dem 1. November gilt: Laut Tourismus-Service Grömitz dürfen Hunde vor und nach der Saison (November bis März) mit an alle Strände. Die Satzung selbst regelt nur das Verbot in der Saison.

Stand der Regeln: geprüft am 14.09.2026, Quellen unten. Was vor Ort am Strandzugang ausgeschildert ist, geht vor.

Die Regeln

So regelt Grömitz Hunde am Strand

Hundestrände

Wo der Hund ans Wasser darf

AbschnittLageZeitraum und Leine
Hundestrand Nordstrand (Strandabschnitte „Stern“ und „Hund“)Am Nordstrand in Höhe Milloncino, rechts und links davon, ca. 1.000m breit, an den Strandabschnitten „Stern“ und „Hund“Zeitraum nicht genannt
Hundestrand LensterstrandAm Lensterstrand an der Schleuse, ca. 300 Meter breit, Naturstrand mit DünenZeitraum nicht genannt

Wasser heute

Strände in Grömitz

Die amtlich beprobten Badestellen im Ort, mit Wassertemperatur und Bewertung der letzten Probe.

Karte

In OpenStreetMap verzeichnet

2 Stellen mit Hund im Umkreis, dazu 2 Strandabschnitte, an denen Hunde ausdrücklich nicht erlaubt sind. Die Karte ist eine zweite Quelle neben der Gemeinde, keine amtliche.

In der Nähe

Hundestrände in den Nachbarorten

Quelle

Woher die Regeln stammen

„Insbesondere sind verboten: […] 6. Das Mitführen von Hunden außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober jeden Jahres.“Gemeinde Grömitz

Die Regeln stammen aus Satzung und Seiten der Gemeinde, geprüft am 14.09.2026. Satzungen ändern sich meist zum Jahreswechsel; die Seite prüft sie jährlich neu.

Was die Quellen nicht eindeutig sagen

1) Die Satzung nennt die Hundestrände nicht mit Namen. Sie spricht nur von „ausgewiesenen Flächen“. Namen und Lage stammen allein vom Tourismus-Service. 2) Die jüngste gefundene Fassung ist die 4. Änderung von 2017. Ob es danach weitere Änderungen gab, ließ sich nicht prüfen: Die Satzungsseite von groemitz.de liefert 404. 3) „Ganzjährig“ steht nirgends ausdrücklich. Es ergibt sich nur aus zwei Aussagen zusammen: Hundestrände in der Saison, alle Strände davor und danach. 4) Die Tourismusseite empfiehlt zum Toben auch den „Strandabschnitt an der Grömitzer Steilküste bis zum Bachverlauf“ hinter dem Yachthafen. Nach einem Presseartikel (der reporter, 08.08.2024) ist das laut Gemeinde/TSG ein Freistrand und kein Hundestrand. Hinter dem Bach beginnt der Badestrand der Gemeinde Schashagen, dort gibt es Beschwerden über Hunde. Die Stelle liegt außerhalb des Geltungsbereichs der Satzung, der an der Yachthafenmole beginnt. Dort könnte § 32 Abs. 2 LNatSchG SH greifen. Deshalb nicht als Hundestrand ausweisen. 5) Die Broschüre „Wuff 2026“ des TSG liegt nur bei yumpu und war nicht lesbar. 6) Die Kurabgabesatzung 2026 enthält keine Regelung für Hunde.

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Woher die Angaben stammen