Ostsee · Schleswig-Holstein

Hundestrand Scharbeutz

Heute gilt die Saisonregel in Scharbeutz, noch bis zum 30. September. Hier steht, wo der Hund ans Wasser darf und was die Gemeinde vorschreibt, mit Quelle und Prüfdatum.

SaisonregelHunderegel heutebis 30. September
17,2 °CWasserScharbeutz
22 °CLuft heuteSonnenuntergang 19:36
2Hundestrände laut Gemeinde4 in OpenStreetMap

Heute, 15. September

Darf mein Hund heute an den Strand?

Heute gilt die Saisonregel. Hunde dürfen nur in die besonders gekennzeichneten Strandabschnitte, also die Hundestrände am Strandzugang 4 (Scharbeutz) und am Strandzugang 31 (Haffkrug). Ausgenommen sind Blinden-, Therapie-, Behindertenbegleit- und Diensthunde.

Ab dem 1. Oktober gilt: Vom 1.10. bis 31.3. dürfen Hunde an alle Strandabschnitte.

Stand der Regeln: geprüft am 14.09.2026, Quellen unten. Was vor Ort am Strandzugang ausgeschildert ist, geht vor.

Die Regeln

So regelt Scharbeutz Hunde am Strand

Hundestrände

Wo der Hund ans Wasser darf

AbschnittLageZeitraum und Leine
Hundestrand Scharbeutznahe der Ostsee-Therme beim Strandzugang 4ganzjährig
Hundestrand Haffkrugin Haffkrug beim Strandzugang 31 (TALB: „Wenige Meter nördlich der Jugendherberge“)ganzjährig

Wasser heute

Strände in Scharbeutz

Die amtlich beprobten Badestellen im Ort, mit Wassertemperatur und Bewertung der letzten Probe.

Karte

In OpenStreetMap verzeichnet

4 Stellen mit Hund im Umkreis. Die Karte ist eine zweite Quelle neben der Gemeinde, keine amtliche.

In der Nähe

Hundestrände in den Nachbarorten

Quelle

Woher die Regeln stammen

„(1) Der Aufenthalt von Hunden ist der Zeit vom 01.04. - 30.09. in den dafür besonders gekennzeichneten Strandabschnitten gestattet. […] (2) Das Mitführen von Hunden ist in der Zeit von 1.10. bis zum 31.3. eines Jahres an allen Strandabschnitten erlaubt.“Gemeinde Scharbeutz

Die Regeln stammen aus Satzung und Seiten der Gemeinde, geprüft am 14.09.2026. Satzungen ändern sich meist zum Jahreswechsel; die Seite prüft sie jährlich neu.

Was die Quellen nicht eindeutig sagen

1) Die Gemeinde-Meldung vom 06.10.2025 schreibt „Vom 1. Oktober bis 30. März“. Satzung, Hundeknigge und TALB nennen den 31. März. Vermutlich ein Tippfehler in der Meldung; maßgeblich ist die Satzung. 2) Die Anleinverordnung vom 18.03.2021 gilt laut ihrem § 4 fünf Jahre (§ 62 LVwG). Sie wäre damit etwa im März 2026 abgelaufen. Eine Verlängerung oder Neufassung wurde nicht gefunden, obwohl die Ortsrechtsseite sie weiter führt. 3) Die Koordinate des Hundestrands Scharbeutz stammt vom Kartenmarker der TALB-Seite („Hundestrand Scharbeutz – Strandzugang 4“). Für Haffkrug hat die Karte keinen Marker. 4) Die Freilauf-Aussage der TALB ist eine Empfehlung („Hunde-Netiquette“), keine Satzungsregel. 5) Die Kurabgabesatzung 2024 enthält keine Regelung für Hunde.

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Woher die Angaben stammen