Ostsee · Mecklenburg-Vorpommern

Hundestrand Prerow

Heute gilt die Saisonregel in Prerow, noch bis zum 30. September. Hier steht, wo der Hund ans Wasser darf und was die Gemeinde vorschreibt, mit Quelle und Prüfdatum.

SaisonregelHunderegel heutebis 30. September
18,0 °CWasserOstsee, Prerow, An der Seebrücke
22 °CLuft heuteSonnenuntergang 19:27
2Hundestrände laut Gemeinde3 in OpenStreetMap

Heute, 15. September

Darf mein Hund heute an den Strand?

Heute gilt die Saisonregel. Hunde dürfen nur an die zwei gekennzeichneten Hundestrände: am Strandzugang Bernsteinweg in westlicher Richtung und zwischen Fuchsberg und Hohe Düne. Immer an der Leine.

Ab dem 1. Oktober gilt: Vom 1. Oktober bis 30. April darf der gesamte Strand mit Hund genutzt werden, angeleint.

Stand der Regeln: geprüft am 14.09.2026, Quellen unten. Was vor Ort am Strandzugang ausgeschildert ist, geht vor.

Die Regeln

So regelt Prerow Hunde am Strand

Hundestrände

Wo der Hund ans Wasser darf

AbschnittLageZeitraum und Leine
Hundestrand Bernsteinwegam Strandzugang Bernsteinweg in westliche Richtung; laut Kurbetrieb bis zum Regenbogencampganzjährig · an der Leine
Hundestrand Fuchsberg bis Hohe Dünelaut Satzung von Strandzugang 22 (Fuchsberg) bis 23 (Hohe Düne); laut Kurbetrieb vom Strandzugang 37, Fuchsberg bis 38, Hohe Düneganzjährig · an der Leine

Wasser heute

Strände in Prerow

Die amtlich beprobten Badestellen im Ort, mit Wassertemperatur und Bewertung der letzten Probe.

Karte

In OpenStreetMap verzeichnet

3 Stellen mit Hund im Umkreis. Die Karte ist eine zweite Quelle neben der Gemeinde, keine amtliche.

In der Nähe

Hundestrände in den Nachbarorten

Quelle

Woher die Regeln stammen

„Der Aufenthalt mit Hunden ist in der Zeit vom 01.Mai bis 30.September nur an folgenden besonders gekennzeichneten Strandabschnitten gestattet: - am Strandzugang Bernsteinweg in westliche Richtung - von Strandzugang 22 (Fuchsberg) bis 23 (Hohe Düne)“Gemeinde Prerow

Die Regeln stammen aus Satzung und Seiten der Gemeinde, geprüft am 14.09.2026. Satzungen ändern sich meist zum Jahreswechsel; die Seite prüft sie jährlich neu.

Was die Quellen nicht eindeutig sagen

Die Strandsatzung stammt von 2007 und nennt für den Hundestrand Fuchsberg bis Hohe Düne die Strandzugänge 22 und 23; der Kurbetrieb nennt heute für dieselben Orte die Strandzugänge 37 und 38. Maßgeblich sind die Schilder vor Ort. Eine regionale Tourismusdatenbank führt zusätzlich einen Hundestrand am Strandaufgang 49 am Nationalpark; weder Satzung noch Kurbetrieb nennen ihn. Für Nationalparkstrände außerhalb des Gemeindestrands regelt die Satzung nichts; dort gilt nach der Nationalparkverordnung Leinenpflicht.

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Woher die Angaben stammen