Heute, 15. September
Darf mein Hund heute an den Strand?
Heute gilt die Saisonregel. An den gekennzeichneten Badestränden der Ortslagen Kloster, Vitte und Neuendorf sind Hunde verboten. Laut Gemeinde gibt es ausgewiesene Hundestrände zwischen Vitte Süderende und Neuendorf, am Nationalparkhaus Vitte und am Harten Ort.
Ab dem 1. Oktober gilt: Der gesamte Geltungsbereich der Strandordnung darf mit Hund genutzt werden, aber nur angeleint.
Stand der Regeln: geprüft am 14.09.2026, Quellen unten. Was vor Ort am Strandzugang ausgeschildert ist, geht vor.
Die Regeln
So regelt Hiddensee Hunde am Strand
- Saisonin der Zeit vom 01.Mai bis 30. September
- In der SaisonAn den gekennzeichneten Badestränden der Ortslagen Kloster, Vitte und Neuendorf sind Hunde verboten. Laut Gemeinde gibt es ausgewiesene Hundestrände zwischen Vitte Süderende und Neuendorf, am Nationalparkhaus Vitte und am Harten Ort.
- AußerhalbDer gesamte Geltungsbereich der Strandordnung darf mit Hund genutzt werden, aber nur angeleint.
- LeineStrand- und Badeordnung § 11 Abs. 2: ‚In jedem Fall sind die Hunde jedoch an der Leine zu halten bzw. zu führen.‘ Nationalparkverordnung § 6 Abs. 1 Nr. 4 verbietet, Hunde frei laufen zu lassen. Laut Gemeinde gilt Leinenpflicht auch in allen Ortschaften, in Waldgebieten und auf den Fahrgastschiffen.
- VerbotenVom 01.05. bis 30.09. gelten diese Verbotsabschnitte: Kloster vom Strandzugang ‚Harter Ort‘ bis Strandzugang Heimatmuseum. Vitte vom Strandzugang Süderende (Höhe Schönfeldt) bis Strandzugang Norderende (Toilette am Nationalparkhaus). Neuendorf vom Beginn des Innendeichs Plogshagen bis zum Ende des Innendeichs Richtung Vitte. Laut Gemeinde außerdem: Kinderspielplätze, Liegewiesen, Badeplätze außer Hundestränden und öffentliche Einrichtungen. In der Kernzone des Nationalparks gilt ein Betretungsverbot abseits der gekennzeichneten Wege.
- Kurtaxe Hund0,50 € pro Hund und Tag, ganzjährig (Aufenthaltsabgabe); Jahresaufenthaltsabgabe 15,00 €
Hundestrände
Wo der Hund ans Wasser darf
| Abschnitt | Lage | Zeitraum und Leine |
|---|---|---|
| Hundestrand zwischen Vitte Süderende und Neuendorf | „zwischen Vitte Süderende und Neuendorf“ (Gemeinde, Hiddensee A–Z) | ganzjährig · Leine laut Gemeinde; im Nationalpark ist Freilauf verboten (NP-VO § 6 Abs. 1 Nr. 4) |
| Hundestrand am Nationalparkhaus Vitte | „am Vitte Nationalparkhaus“ (Gemeinde). Die Verbotszone Vitte endet laut Satzung am ‚Strandzugang Norderende (Toilette am Nationalparkhaus)‘. | ganzjährig · Leine laut Gemeinde; im Nationalpark ist Freilauf verboten (NP-VO § 6 Abs. 1 Nr. 4) |
| Hundestrand am Harten Ort (Kloster) | „dem Harten Ort“ (Gemeinde). Die Verbotszone Kloster beginnt laut Satzung am ‚Strandzugang „harter Ort“‘. | ganzjährig · Leine laut Gemeinde; im Nationalpark ist Freilauf verboten (NP-VO § 6 Abs. 1 Nr. 4) |
Wasser heute
Strände in Hiddensee
Die amtlich beprobten Badestellen im Ort, mit Wassertemperatur und Bewertung der letzten Probe.
In der Nähe
Hundestrände in den Nachbarorten
Quelle
Woher die Regeln stammen
„Der Aufenthalt mit Hunden ist in der Zeit vom 01.Mai bis 30. September an folgenden, besonders gekennzeichneten Strandabschnitten verboten: Kloster: von Strandzugang „ harter Ort bis Strandzugang Heimatmuseum.“Gemeinde Seebad Insel Hiddensee
- Satzung über die Strand- und Badeordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee (Beschluss 04.12.2008), § 2 und § 11 · Satzung
- Amt West-Rügen – Rechtsgrundlagen Hiddensee: Strand- und Badeordnung · Gemeinde
- Kurabgabesatzung Gemeinde Seebad Insel Hiddensee vom 15.07.2025 (in Kraft 15.08.2025), § 4 · Satzung
- Seebad Hiddensee – Urlaub mit Hund · Gemeinde
- Seebad Hiddensee – Hiddensee A–Z (Eintrag Hunde) · Gemeinde
- Seebad Hiddensee – Kurabgabe · Gemeinde
- Seebad Hiddensee – Hundeflyer mit Inselkarte · Gemeinde
- Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes Vorpommersche Boddenlandschaft vom 12.09.1990, § 2 Abs. 3 und § 6 Abs. 1 Nr. 4 · Satzung
Die Regeln stammen aus Satzung und Seiten der Gemeinde, geprüft am 14.09.2026. Satzungen ändern sich meist zum Jahreswechsel; die Seite prüft sie jährlich neu.
Was die Quellen nicht eindeutig sagen
1) Die Strandordnung stammt von 2008 (Beschluss 04.12.2008). Sie ist die einzige Fassung beim Amt West-Rügen; eine neuere wurde nicht gefunden. 2) Die Satzung nennt nur Verbotsabschnitte, keine Hundestrände. Die drei Hundestrände stehen nur auf der Gemeindeseite ‚Hiddensee A–Z‘, ohne genaue Grenzen; maßgeblich ist die Beschilderung. 3) Die Strandordnung gilt nur für Vitte–Kloster (Kkm H 11,5–14,80) und Neuendorf (Kkm H 7,0–8,06). Der Hundestrand zwischen Vitte Süderende und Neuendorf liegt womöglich außerhalb, dann gilt dort die Leinenregel der Satzung nicht. Ob er im Nationalpark liegt (Freilaufverbot nach NP-VO), geht aus den Quellen nicht hervor. Ortslagen samt nächster Umgebung gehören nach NP-VO § 2 Abs. 3 nicht zum Nationalpark. 4) Die Leine wird unterschiedlich streng formuliert: Satzung ‚in jedem Fall‘ an der Leine; ‚Urlaub mit Hund‘ ‚gerne angeleint‘; Flyer ‚Leine erbeten‘ bzw. Freilauf in Nationalpark- und Schutzgebieten verboten; A–Z nur ‚ohne Aufsicht frei laufen zu lassen‘ verboten. 5) A–Z verbietet Hunde auf ‚Badeplätzen‘ ohne Zeitangabe, erlaubt aber an anderer Stelle vom 01.10. bis 30.04. Spaziergänge am Badestrand. 6) Jahresbetrag: ‚Urlaub mit Hund‘ und Flyer nennen max. 12,00 €/Jahr, Kurabgabesatzung 2025 und Seite ‚Kurabgabe‘ 15,00 €. Die Satzung erhöht außerdem in § 4 Abs. 1 die Kurabgabe um 0,50 €/Tag für Personen mit Hund und verlangt in § 4 Abs. 4 eine Aufenthaltsabgabe von 0,50 €/Tag je Hund. Ob beides zusammen fällig wird, ist ungeklärt.
Alle Hundestrände an der Ostsee · Hundestrände in ganz Deutschland
