Heute, 15. September
Darf mein Hund heute an den Strand?
Heute gilt die Saisonregel. An den Satzungsstränden Burgtiefe (Südstrand), Meeschendorf, Grüner Brink und Bojendorf dürfen Hunde nur in die besonders gekennzeichneten Hundestrandabschnitte. Auf der übrigen Insel verbietet § 32 Abs. 2 LNatSchG SH laut Tourismus-Service Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Strandabschnitten mit erkennbar regem Badebetrieb. Assistenz-, Dienst- und Rettungshunde sind ausgenommen.
Ab dem 1. November gilt: Vom 1.11. bis 31.03. dürfen Hunde an alle Strandabschnitte (Satzung in der Fassung der 1. Änderung).
Stand der Regeln: geprüft am 14.09.2026, Quellen unten. Was vor Ort am Strandzugang ausgeschildert ist, geht vor.
Die Regeln
So regelt Fehmarn Hunde am Strand
- Saisonin der Zeit vom 01.04. - 31.10.
- In der SaisonAn den Satzungsstränden Burgtiefe (Südstrand), Meeschendorf, Grüner Brink und Bojendorf dürfen Hunde nur in die besonders gekennzeichneten Hundestrandabschnitte. Auf der übrigen Insel verbietet § 32 Abs. 2 LNatSchG SH laut Tourismus-Service Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Strandabschnitten mit erkennbar regem Badebetrieb. Assistenz-, Dienst- und Rettungshunde sind ausgenommen.
- AußerhalbVom 1.11. bis 31.03. dürfen Hunde an alle Strandabschnitte (Satzung in der Fassung der 1. Änderung).
- LeineLaut Tourismus-Service gibt es keine ganzjährige Leinenpflicht. Es gilt die Leinenpflicht nach § 3 Abs. 1 HundeG (z. B. Promenaden, Veranstaltungen, Campingplätze). Auf Deichen gilt ganzjährig Leinenpflicht (§ 70 Abs. 1 LWG). Laut Seite gilt „Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Oktober eines Jahres … ebenfalls eine generelle Leinenpflicht“. Auf den Promenaden der Satzungsstrände dürfen Hunde nur angeleint mitgeführt werden (Satzung § 4 Abs. 4 c).
- VerbotenVom 1.4. bis 31.10. keine Hunde außerhalb der gekennzeichneten Hundestrandabschnitte (Satzung) bzw. auf Strandabschnitten mit regem Badebetrieb (LNatSchG). Das Betreten der vier Naturschutzgebiete ist laut Tourismus-Service für Menschen und Tiere grundsätzlich untersagt. Verstöße gegen die Satzung kosten bis zu 1.000 € je Fall.
Hundestrände
Wo der Hund ans Wasser darf
| Abschnitt | Lage | Zeitraum und Leine |
|---|---|---|
| Hundestrand Burgtiefe (Südstrand) | Am Strandaufgang Nummer 22 auf der linken Strandseite befindet sich der Hundestrand von Burgtiefe. Der Hundestrandbereich erstreckt sich ca. 150 Meter in östlicher Richtung vom Strandzugang aus | Zeitraum nicht genannt |
| Hundestrand Meeschendorf 1 (West) | Vom Parkplatz „Meeschendorfer Strand“ Richtung Westen, feinsandig, mit Strandkörben, Parkplatz/WC/Kiosk ca. 100 m entfernt | Zeitraum nicht genannt |
| Hundestrand Meeschendorf 2 (Ost) | Vom Parkplatz „Meeschendorfer Strand“ Richtung Osten, vor dem Campingplatz Südstrand Camping & der Ferienresidenz Staberdorf, feinsandig, Parkplatz/WC/Kiosk ca. 600 m entfernt | Zeitraum nicht genannt |
| Hundestrand am Grünen Brink | Der Hundestrand befindet sich östlich der Strandkorbvermietung, feinsandig, Parkplatz „Grüner Brink/Gammendorfer Strand“ ca. 400 m, Kiosk/WC ca. 300 m entfernt | Zeitraum nicht genannt |
| Hundestrand Bojendorf | Hundestrand nördlich des Campingplatzes, Naturstrand (POI-Seite: „etwa 200m südlich vom Parkplatz „Bojendorfer Strand““) | Zeitraum nicht genannt |
Wasser heute
Strände in Fehmarn
Die amtlich beprobten Badestellen im Ort, mit Wassertemperatur und Bewertung der letzten Probe.
Karte
In OpenStreetMap verzeichnet
1 Stelle mit Hund im Umkreis. Die Karte ist eine zweite Quelle neben der Gemeinde, keine amtliche.
In der Nähe
Hundestrände in den Nachbarorten
Quelle
Woher die Regeln stammen
„(1) Der Aufenthalt von Hunden ist der Zeit vom 01.04. - 31.10. nur in den dafür besonders gekennzeichneten Strandabschnitten gestattet. […] (2) Das Mitführen von Hunden ist in der Zeit von 1.11. bis zum 31.03. eines Jahres an allen Strandabschnitten erlaubt.“Stadt Fehmarn
- 1. Änderung der Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs … in den Ortsteilen Burgtiefe (Südstrand), Meeschendorf, Grüner Brink und Bojendorf (Beschluss 19.03.2026, rückwirkend in Kraft 01.01.2026) · Satzung
- Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs an den der Sondernutzung unterliegenden Meeresstränden und über die Ordnung am Strand (in Kraft 01.01.2024) · Satzung
- Tourismus-Service Fehmarn: Urlaub mit Hund · Kurverwaltung
- Tourismus-Service Fehmarn: Hundestrand Meeschendorf · Kurverwaltung
- Tourismus-Service Fehmarn: Hundestrand am Grünen Brink · Kurverwaltung
- Tourismus-Service Fehmarn: Hundestrand Bojendorf · Kurverwaltung
- Fehmarn Hundekarte 2026 · Kurverwaltung
- Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Kurabgabe (in Kraft 01.01.2025) · Satzung
Die Regeln stammen aus Satzung und Seiten der Gemeinde, geprüft am 14.09.2026. Satzungen ändern sich meist zum Jahreswechsel; die Seite prüft sie jährlich neu.
Was die Quellen nicht eindeutig sagen
1) Die Zeiträume haben sich 2026 geändert. Die Stammsatzung (in Kraft 01.01.2024) nannte noch 01.04.–30.09. (nur Hundeabschnitte) und 01.10.–31.03. (alle Strände). Die 1. Änderung (Beschluss 19.03.2026, rückwirkend zum 01.01.2026) setzt 01.04.–31.10. und 01.11.–31.03. Viele Fremdportale zeigen noch die alten Zeiten; die Tourismusseite passt zur neuen Regel. 2) Die Satzung gilt nur für die Sondernutzungsstrände Burgtiefe, Meeschendorf, Grüner Brink und Bojendorf. Für die übrigen Strände der Insel verweist der Tourismus-Service nur auf § 32 Abs. 2 LNatSchG. Dort gilt das Verbot nur bei „erkennbar regem Badebetrieb“, ob das zutrifft, lässt sich nicht exakt festlegen. 3) Die Aussage zur „generellen Leinenpflicht“ in der Brut- und Setzzeit (1.4.–31.10.) steht nur auf der Tourismusseite, ohne Rechtsgrundlage. Ob sie auch an den Hundeständen gilt, bleibt offen; die Satzung regelt die Leine am Strand nicht. 4) Die Stammsatzung auf der Website hat kein ausgefülltes Beschluss- und Ausfertigungsdatum. Die Änderung nennt sie einmal „Satzung vom 30.09.2023“ und einmal „Satzung vom 01.01.2024“. 5) Die Seite „Hundestrand Meeschendorf“ nennt nur eine Koordinate (54.41226, 11.24194) für beide Abschnitte zusammen. Deshalb steht bei den beiden Abschnitten keine Kartenmarke. Für Burgtiefe gibt es keine Koordinate; die Hundekarte 2026 ist nur schematisch. 6) „Ganzjährig“ steht bei keinem Hundestrand ausdrücklich. Es folgt nur aus Saisonregel plus Freigabe aller Strände vom 1.11. bis 31.03. 7) Die Kurabgabesatzung 2025 enthält keine Regelung für Hunde.
Alle Hundestrände an der Ostsee · Hundestrände in ganz Deutschland
