Ostsee · Schleswig-Holstein

Hundestrand Fehmarn

Heute gilt die Saisonregel in Fehmarn, noch bis zum 31. Oktober. Hier steht, wo der Hund ans Wasser darf und was die Gemeinde vorschreibt, mit Quelle und Prüfdatum.

SaisonregelHunderegel heutebis 31. Oktober
17,0 °CWasserFehmarn, Grüner Brink
21 °CLuft heuteSonnenuntergang 19:36
5Hundestrände laut Gemeinde1 in OpenStreetMap

Heute, 15. September

Darf mein Hund heute an den Strand?

Heute gilt die Saisonregel. An den Satzungsstränden Burgtiefe (Südstrand), Meeschendorf, Grüner Brink und Bojendorf dürfen Hunde nur in die besonders gekennzeichneten Hundestrandabschnitte. Auf der übrigen Insel verbietet § 32 Abs. 2 LNatSchG SH laut Tourismus-Service Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Strandabschnitten mit erkennbar regem Badebetrieb. Assistenz-, Dienst- und Rettungshunde sind ausgenommen.

Ab dem 1. November gilt: Vom 1.11. bis 31.03. dürfen Hunde an alle Strandabschnitte (Satzung in der Fassung der 1. Änderung).

Stand der Regeln: geprüft am 14.09.2026, Quellen unten. Was vor Ort am Strandzugang ausgeschildert ist, geht vor.

Die Regeln

So regelt Fehmarn Hunde am Strand

Hundestrände

Wo der Hund ans Wasser darf

AbschnittLageZeitraum und Leine
Hundestrand Burgtiefe (Südstrand)Am Strandaufgang Nummer 22 auf der linken Strandseite befindet sich der Hundestrand von Burgtiefe. Der Hundestrandbereich erstreckt sich ca. 150 Meter in östlicher Richtung vom Strandzugang ausZeitraum nicht genannt
Hundestrand Meeschendorf 1 (West)Vom Parkplatz „Meeschendorfer Strand“ Richtung Westen, feinsandig, mit Strandkörben, Parkplatz/WC/Kiosk ca. 100 m entferntZeitraum nicht genannt
Hundestrand Meeschendorf 2 (Ost)Vom Parkplatz „Meeschendorfer Strand“ Richtung Osten, vor dem Campingplatz Südstrand Camping & der Ferienresidenz Staberdorf, feinsandig, Parkplatz/WC/Kiosk ca. 600 m entferntZeitraum nicht genannt
Hundestrand am Grünen BrinkDer Hundestrand befindet sich östlich der Strandkorbvermietung, feinsandig, Parkplatz „Grüner Brink/Gammendorfer Strand“ ca. 400 m, Kiosk/WC ca. 300 m entferntZeitraum nicht genannt
Hundestrand BojendorfHundestrand nördlich des Campingplatzes, Naturstrand (POI-Seite: „etwa 200m südlich vom Parkplatz „Bojendorfer Strand““)Zeitraum nicht genannt

Wasser heute

Strände in Fehmarn

Die amtlich beprobten Badestellen im Ort, mit Wassertemperatur und Bewertung der letzten Probe.

Karte

In OpenStreetMap verzeichnet

1 Stelle mit Hund im Umkreis. Die Karte ist eine zweite Quelle neben der Gemeinde, keine amtliche.

In der Nähe

Hundestrände in den Nachbarorten

Quelle

Woher die Regeln stammen

„(1) Der Aufenthalt von Hunden ist der Zeit vom 01.04. - 31.10. nur in den dafür besonders gekennzeichneten Strandabschnitten gestattet. […] (2) Das Mitführen von Hunden ist in der Zeit von 1.11. bis zum 31.03. eines Jahres an allen Strandabschnitten erlaubt.“Stadt Fehmarn

Die Regeln stammen aus Satzung und Seiten der Gemeinde, geprüft am 14.09.2026. Satzungen ändern sich meist zum Jahreswechsel; die Seite prüft sie jährlich neu.

Was die Quellen nicht eindeutig sagen

1) Die Zeiträume haben sich 2026 geändert. Die Stammsatzung (in Kraft 01.01.2024) nannte noch 01.04.–30.09. (nur Hundeabschnitte) und 01.10.–31.03. (alle Strände). Die 1. Änderung (Beschluss 19.03.2026, rückwirkend zum 01.01.2026) setzt 01.04.–31.10. und 01.11.–31.03. Viele Fremdportale zeigen noch die alten Zeiten; die Tourismusseite passt zur neuen Regel. 2) Die Satzung gilt nur für die Sondernutzungsstrände Burgtiefe, Meeschendorf, Grüner Brink und Bojendorf. Für die übrigen Strände der Insel verweist der Tourismus-Service nur auf § 32 Abs. 2 LNatSchG. Dort gilt das Verbot nur bei „erkennbar regem Badebetrieb“, ob das zutrifft, lässt sich nicht exakt festlegen. 3) Die Aussage zur „generellen Leinenpflicht“ in der Brut- und Setzzeit (1.4.–31.10.) steht nur auf der Tourismusseite, ohne Rechtsgrundlage. Ob sie auch an den Hundeständen gilt, bleibt offen; die Satzung regelt die Leine am Strand nicht. 4) Die Stammsatzung auf der Website hat kein ausgefülltes Beschluss- und Ausfertigungsdatum. Die Änderung nennt sie einmal „Satzung vom 30.09.2023“ und einmal „Satzung vom 01.01.2024“. 5) Die Seite „Hundestrand Meeschendorf“ nennt nur eine Koordinate (54.41226, 11.24194) für beide Abschnitte zusammen. Deshalb steht bei den beiden Abschnitten keine Kartenmarke. Für Burgtiefe gibt es keine Koordinate; die Hundekarte 2026 ist nur schematisch. 6) „Ganzjährig“ steht bei keinem Hundestrand ausdrücklich. Es folgt nur aus Saisonregel plus Freigabe aller Strände vom 1.11. bis 31.03. 7) Die Kurabgabesatzung 2025 enthält keine Regelung für Hunde.

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Woher die Angaben stammen