Heute, 15. September
Darf mein Hund heute an den Strand?
Heute gilt die Saisonregel. Hunde sind an allen Badestränden und auf der unteren Strandpromenade verboten. Ausgenommen sind der östlichste Abgang (Obere Strandpromenade 37) und der westlichste Abgang (Surfschule). Erlaubt nur angeleint am ausgewiesenen Hundestrand.
Ab dem 1. November gilt: Die Gefahrenabwehrverordnung enthält außerhalb 15.03.–31.10. kein Hundeverbot für die Badestrände und keine Anleinpflicht. Die Kurverwaltung schreibt jedoch ohne Zeitangabe: "Am Badestrand sind keine Hunde erlaubt."
Stand der Regeln: geprüft am 14.09.2026, Quellen unten. Was vor Ort am Strandzugang ausgeschildert ist, geht vor.
Die Regeln
So regelt Wangerooge Hunde am Strand
- SaisonIn der Zeit vom 15. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres
- In der SaisonHunde sind an allen Badestränden und auf der unteren Strandpromenade verboten. Ausgenommen sind der östlichste Abgang (Obere Strandpromenade 37) und der westlichste Abgang (Surfschule). Erlaubt nur angeleint am ausgewiesenen Hundestrand.
- AußerhalbDie Gefahrenabwehrverordnung enthält außerhalb 15.03.–31.10. kein Hundeverbot für die Badestrände und keine Anleinpflicht. Die Kurverwaltung schreibt jedoch ohne Zeitangabe: "Am Badestrand sind keine Hunde erlaubt."
- Leine15.03.–31.10.: Anleinpflicht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen, Plätzen, Wegen, Kuranlagen und sonstigen Freiflächen im Kurbereich (VO § 4 Abs. 2; Verwarngeld 40 €). Die Kurverwaltung schreibt für diesen Zeitraum: "innerhalb und außerhalb des Ortes". Am Hundestrand gilt Anleinpflicht. In den Ruhe- und Zwischenzonen des Nationalparks gilt ganzjährig Leinenpflicht (Kurverwaltung). Freilauf laut Kurverwaltung in zwei Strandbereichen (siehe Abschnitte).
- Verboten15.03.–31.10.: alle Badestrände und die untere Strandpromenade. Als Badestrände gelten alle Strandbereiche mit Strandkörben, die für den Badebetrieb freigegebenen Abschnitte, Strandspielplätze und die Korridore dazwischen. Ganzjährig verboten: Kureinrichtungen des Gesundheitszentrums "Oase" sowie Schul-, Kinderspiel- und Bolzplätze. Strandordnung der Kurverwaltung: Hunde nur auf der oberen Strandpromenade, am Hundestrand sowie östlich und westlich (nach dem Surf Café) der Strandkorbfelder.
Hundestrände
Wo der Hund ans Wasser darf
| Abschnitt | Lage | Zeitraum und Leine |
|---|---|---|
| Hundestrand | am östlichen Ende des Badestrandes; Strandkörbe vorbestellbar, Hundedusche an der Unteren Strandpromenade | ganzjährig · Anleinpflicht (Kurverwaltung, ohne Zeitangabe; VO: angeleint 15.03.–31.10.) |
| Freilaufbereich Ost | Richtung Osten am Strand vom Übergang Bootsweg bis zum Übergang zum Café Neudeich | Zeitraum nicht genannt · Freilauf erlaubt (Kurverwaltung) |
| Freilaufbereich West | Richtung Westen am Strand vom Surfstrand bis zum Übergang Höhe Saline | Zeitraum nicht genannt · Freilauf erlaubt (Kurverwaltung) |
Wasser heute
Strände in Wangerooge
Die amtlich beprobten Badestellen im Ort, mit Wassertemperatur und Bewertung der letzten Probe.
In der Nähe
Hundestrände in den Nachbarorten
Quelle
Woher die Regeln stammen
„In der Zeit vom 15. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres, alle Badestrände sowie die untere Strandpromenade. […] In dieser Zeit dürfen Hunde lediglich an den besonders ausgewiesenen Hundestrand angeleint mitgeführt werden.“Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge
- Wangerooger Gefahrenabwehrverordnung (WanGefAbVO) vom 15.06.2023, § 3 und § 4 · Satzung
- Satzungen & Verordnungen – Sicherheit und Ordnung und Sondernutzung (Gemeinde Wangerooge; enthält WanGefAbVO und 1. Änderung vom 20.12.2023) · Gemeinde
- Nordsee Urlaub mit Hund auf Wangerooge (Kurverwaltung) · Kurverwaltung
- Nordsee Strandurlaub auf Wangerooge – Hundestrand (Kurverwaltung) · Kurverwaltung
- Strandordnung (PDF strandregeln_2023, Kurverwaltung) · Kurverwaltung
Die Regeln stammen aus Satzung und Seiten der Gemeinde, geprüft am 14.09.2026. Satzungen ändern sich meist zum Jahreswechsel; die Seite prüft sie jährlich neu.
Was die Quellen nicht eindeutig sagen
1) Außerhalb 15.03.–31.10.: Die Verordnung verbietet Hunde am Badestrand nicht, die Kurverwaltung schreibt ohne Zeitraum "Am Badestrand sind keine Hunde erlaubt". Das widerspricht sich. 2) Auf derselben Kurverwaltungsseite stehen Freilaufbereiche und eine Anleinpflicht vom 15.03. bis 31.10. "innerhalb und außerhalb des Ortes". Ob Freilauf in der Saison erlaubt ist, bleibt offen; die Anleinpflicht der Verordnung gilt nur im Kurbereich. 3) In der Strandordnung (PDF strandregeln_2023) steht wörtlich "nicht nur in gekennzeichneten Bereichen gestattet". Gemeint ist offenbar "nur". 4) Für den Hundestrand gibt es keine Koordinate. Die regionale Tourismus-GmbH ostfriesland.travel (nicht der Ort selbst) schreibt "hinter dem Ostbadefeld"; eine Drittquelle nennt "zwischen Haus Panorama und Übergang Bootsweg". 5) Die nicht amtliche Beteiligungsplattform "Perspektive Wangerooge" (project m) erwähnt, dass 2026 das Strandfeld J als Hundestrand ausgewiesen wurde. Das ist amtlich nicht belegt; Lage und Ausdehnung vor Ort bzw. bei der Kurverwaltung prüfen. 6) Dass der Hundestrand ganzjährig offen ist, ergibt sich aus der Verordnung: Das Verbot gilt nur 15.03.–31.10. und nimmt den Hundestrand aus. 7) In der Gästebeitragssatzung steht keine Hundeabgabe.
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