Heute, 15. September
Darf mein Hund heute an den Strand?
Am Strand nur im östlichen Abschnitt D, dem Hundestrand. Am Strand dürfen Hunde nur in den östlichen Abschnitt D. Während des Strandbetriebs in der Saison werden Gäste mit Hunden aus den Abschnitten A bis C des Badestrands verwiesen.
Stand der Regeln: geprüft am 14.09.2026, Quellen unten. Was vor Ort am Strandzugang ausgeschildert ist, geht vor.
Die Regeln
So regelt Baltrum Hunde am Strand
- Am StrandAm Strand dürfen Hunde nur in den östlichen Abschnitt D. Während des Strandbetriebs in der Saison werden Gäste mit Hunden aus den Abschnitten A bis C des Badestrands verwiesen.
- LeineGanzjährig in öffentlichen Anlagen, bei Veranstaltungen und im Hafenbereich; vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien (Niedersachsen und NRW) im gesamten Kurbereich und im Ort, ausgenommen der Hellerweg unterhalb des Deiches. Im Nationalpark ist freies Herumlaufen verboten.
- VerbotenBadestrand in den Abschnitten A bis C; freies Herumlaufen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der unmittelbar außerhalb des Ortes und südlich des Hellerweges beginnt.
- Kurtaxe Hund1,50 € pro Hund und Tag
Hundestrände
Wo der Hund ans Wasser darf
| Abschnitt | Lage | Zeitraum und Leine |
|---|---|---|
| Hundestrand Abschnitt D | Östlicher Strandabschnitt D | Zeitraum nicht genannt |
Wasser heute
Strände in Baltrum
Die amtlich beprobten Badestellen im Ort, mit Wassertemperatur und Bewertung der letzten Probe.
In der Nähe
Hundestrände in den Nachbarorten
Quelle
Woher die Regeln stammen
„Am Strand ist die Mitnahme von Hunden nur im östlichen Abschnitt D gestattet. Während des Strandbetriebes in der Saison sind die Mitarbeiter der Gemeinde Baltrum angewiesen, Gäste mit Hunden in den Abschnitten A bis C vom Badestrand zu verweisen.“Gemeinde Baltrum
- Insel Baltrum – Urlaub mit Hund · Kurverwaltung
- Insel Baltrum – Strand und Baden · Kurverwaltung
Die Regeln stammen aus Satzung und Seiten der Gemeinde, geprüft am 14.09.2026. Satzungen ändern sich meist zum Jahreswechsel; die Seite prüft sie jährlich neu.
Was die Quellen nicht eindeutig sagen
Eine Satzung oder Verordnung zum Hundeverbot am Strand ist auf der Website der Gemeinde nicht veröffentlicht; die Regeln stammen von der Gästeseite der Gemeinde. Die Regel für Abschnitt D ist ohne Zeitraum formuliert, kontrolliert wird aber nur „während des Strandbetriebes in der Saison“, für die kein Datum genannt ist. Ob Hunde außerhalb der Saison auch in die Abschnitte A bis C dürfen, sagt die Quelle nicht. Ob am Hundestrand Leinenpflicht gilt, steht nicht ausdrücklich da; die Anleinpflicht von den Oster- bis zu den Herbstferien gilt für den „gesamten Kurbereich“, ohne dass dessen Grenzen beschrieben werden.
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